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DGUV Vorschrift 3 Prüfung

Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme, müssen für Wiederholungsprüfungen, Prüffristen auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111, festgelegt werden.
Entsprechend der TRBS 1201 unterliegen „alle Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen“ einer Prüfungspflicht.
Diese Prüfungen dürfen ausschließlich von entsprechend ausgebildetem, prüfungserfahrenem  und zur „Befähigten Person“ erklärtem Personal durchgeführt. Werden ,die nach dieser technischen Regel befähigt sind.

Folgende Prüfungen werden angeboten.
Messungen nach DGUV Vorschrift 3


Unsere Leistungen im Einzelnen:

  • Prüfung ortsveränderlicher Anlagen und Betriebsmittel nach VDE 0701-0702 mit Schuko-/ CEE Stecker
  • Prüfung ortsfester Anlagen und Betriebsmittel nach VDE 0701-0702 und 0105-100
  • Prüfung ortsfester Verteilungen inkl. aller Stromkreise nach VDE 0100-610
  • Prüfung stationäre Maschinen und Anlagen nach VDE 0113 / 0100-610
  • Funktionsprüfung
  • Mängelbehebung und Regiearbeiten

Elektrosicherheit: So bekämpfen Sie die wichtigsten Auslöser für Stromunfälle

Ohne Strom geht heute nichts. Oft geht aber auch etwas daneben: Obwohl in den Betrieben der Umgang mit elektrischen Geräten gesetzlich bis ins Detail geregelt ist, bleibt die Zahl der Stromunfälle schon seit Jahren konstant.
Häufig verantwortlich: Unaufmerksamkeit – selbst bei ausgebildeten Elektrikern – sowie Leichtsinn. Als Sicherheitsfachkraft können Sie vieles tun, um Ihre Kollegen vor solchen Unfällen zu schützen.

Die wichtigsten Unfallursachen
Nicht nur von schadhaften Geräten oder Leitungen können tödliche Stromschläge ausgehen. Auch falsche Bedienung und – besonders häufig – unsachgemäße Reparaturen in Eigenregie spielen eine Hauptrolle bei den Unfallursachen. Mal eben mit der Flachzange die verklemmte Birnenfassung herausdrehen – und schon ist es passiert. Weitere Gefahrenquellen sind u. a. Feuchtigkeit oder Wasser, die in Maschinen eindringen – nicht nur auf der Baustelle, sondern z. B. auch bei der Kaffeemaschine in der Büroküche.
Aber auch organisatorische Mängel spielen eine wichtige Rolle. Das beweist die Tatsache, dass Personen mit elektrotechnischer Qualifikation etwa doppelt so häufig verunglücken wie elektrotechnische Laien.

Auch niedrige Spannungen sind lebensgefährlich
Mit Strom ist niemals zu spaßen – auch nicht bei niedrigen Spannungen. Denn das damit verbundene Gefährdungspotenzial hängt nicht – wie oft angenommen – von der Höhe der elektrischen Spannung (Volt, V) ab. Vielmehr ist die Stromstärke – ausgedrückt in Ampère (A) – ausschlaggebend für die Gefahr. So verlor ein Automechaniker einen Finger, als er mit seinem Ehering bei einer unvorsichtigen Bewegung die Pole einer 6-Volt-Autobatterie kurzgeschlossen und dadurch einen sehr großen Entladestrom ausgelöst hatte.
Schon Stromschläge bei relativ niedrigen Spannungen ab 60 V können tödlich sein. Für die Folgen eines Stromschlags sind verschiedene Faktoren maßgeblich. Dazu gehören:

  • die Leitfähigkeit der Körperoberfläche: schweißnasse Haut leitet am besten, Schuhe können dagegen schützen;
  • die Umgebung: enge, leitfähige Räume (Silos, Tanks) sind gefährlicher als ein isolierender Standort;
  • die Kontaktstelle am Körper: hier entsteht eine hohe Wärmeentwicklung mit Verbrennungsfolgen;
  • der Weg der Körperdurchströmung: plötzliche Muskelspannungen können zu Knochenbrüchen führen, am Herzmuskel können 80 mA
  • Kammerflimmern oder sofortigen Herzstillstand bewirken; die Einwirkungszeit. Verhängnisvoll können auch "Folgeschäden" sein, z. B. durch Abstürzen von einer Leiter auch bei einem leichten Stromschlag.

Aufmerksamkeit als wichtigster Schutz
Während die Zahl der Arbeitsunfälle durch unsichere elektrische Geräte glücklicherweise seit einigen Jahren rückläufig ist, haben die durch Leichtsinn und Fehlverhalten ausgelösten Unfälle zugenommen. Für Sie als Sicherheitsfachkraft bedeutet das: Machen Sie bei Ihren Sicherheitsunterweisungen immer wieder darauf aufmerksam, wie man sich wirksam vor Stromgefahren schützt.
Und zögern Sie nicht, Uneinsichtige ins Gebet zu nehmen und ggf. auch ihren Vorgesetzten oder sogar die Geschäftsleitung einzuschalten, wenn Ihre Ermahnungen in den Wind geschlagen werden. Denn schließlich gefährden die "Sicherheitsmuffel" durch ihr nachlässiges Verhalten nicht nur sich selbst, sondern auch ihre Kollegen.

 

DGUV Vorschrift 3 Prüfung Angebot anfordern:

Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Beratung / Planung / Ausführung

Von der Beratung über die Planung bis zur Installation befindet sich alles in einer Hand.
Dies gilt für Einfamilienhäuser ebenso wie für komplette Wohnanlagen, Renovierungen, Sanierungen, Industrie und Gewerbebau.

 

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